Psychologische Gutachten im Familienrecht

Mein Vorgehen orientiert sich immer am Kindeswohl und den wissenschaftlichen Qualitätsstandards zur Erstellung von familienrechtspsychologischen Gutachten. Insbesondere das Hinwirken auf Einvernehmen spielt in vielen Begutachtungen eine wesentliche Rolle, da eine einvernehmliche Lösung das ganze Familiensystem entlasten kann.

Sollten Sie am Anfang einer Begutachtung stehen und sich fragen, wie genau eine solche abläuft und worauf man achten muss, hier die wichtigsten Punkte:

  • Es wird in der Regel Termine mit den Eltern (einzeln) und dem Kind/den Kindern geben. 
  • Hierbei wird je nach Fragestellung des Gerichtes auf diagnostische Methoden wie Interviews, Fragebögen, Interktionsbeobachtungen und weitere psychologische Diagnostikinstrumente zurückgegriffen.
  • In den meisten Fällen wird es Hausbesuche bei den Eltern geben.  Alle Termine spreche ich vorher in Ruhe mit Ihnen ab.
  • Mitunter werden abhängig von der gerichtlichen Fragestellung weitere Gespräche mit Kita, Schule, EinzelfallhelferInnen, anderen relevanten Verwandten geführt. 
  • Es folgt in vielen Fällen ein Rückmeldungsgespräch mit Ihnen, um die Möglichkeiten einer Einigung zu beleuchten. 
  • Gegebenenfalls kommen im Laufe der Begutachtung weitere Termine hinzu, um die Situation umfänglich einschätzen zu können. Darüber informiere ich Sie, sobald ich einen Bedarf dafür feststelle.
  • In den besten Fällen kommt es zu einer Einigung, die dem Gericht mitgeteilt werden kann. In allen anderen Fällen (mitunter auch bei Einigung, wenn vom Gericht gefordert) wird das Gutachten erstattet. Dieses gestalte ich sprachlich so, dass es gut verständlich ist, sodass Sie den bestmöglichen Nutzen für Ihre persönliche Entwicklung daraus ziehen können. 

Für diese Begutachtungen gibt es klare Qualitätskriterien, die streng eingehalten werden, so können Sie unbesorgt sein, dass es zu einseitigen oder unfairen Blickwinkeln kommt. Jeder begutachteten Person wird dieselbe Ergebnisoffenheit und Aufmerksamkeit entgegengebracht, um alle Facetten zu erfassen. 

 

Privatgutachten

In Einzelfällen ist es sinnvoll selbst ein Gutachten für das Familiengericht zu beauftragen. Auch hierbei sehe ich mich dem Kindeswohl verpflichtet. Haben Sie Fragen zu dieser Art von Gutachten und wann sie hilfreich sein können, kontaktieren Sie mich gern.  Ich kann hierbei immer Sie selbst, also beispielsweise Aspekte Ihrer Erziehungsfähigkeit begutachten, jedoch ist für jegliche Begutachtung des Kindes immer die Einwilligung aller Sorgeberechtigten notwendig. Ein privat beauftragtes Gutachten kann natürlich bei Gericht vorgelegt werden und Ihren Standpunkt gegebenenfalls stärken. Es ist häufig weniger umfangreich und damit günstiger als durch das Gericht beauftragte Gutachten, folgt aber ebenso sehr strikten Anforderungen an die Qualität und Objektivität, denn schließlich ist es am Ende immer entscheidend, was für das Kind die besten Chancen für ein möglichst glückliches, gesundes Leben bietet. Kontaktieren Sie mich gern für Rückfragen dazu.